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Gesuch um Reservation der Plakatständer

Folgende Organisationen können Plakate aufhängen lassen:

  • Gemeinde Niederweningen
  • Kantonspolizei, Beratungsstelle für Unfallverhütung und Präventionskampagnen
  • Kommissionen, die im Auftrag der Gemeinde tätig sind, haben Vorrang gegenüber Vereinen, Arbeitsgruppen und gemeinnützigen Organisationen
  • Ortsvereine
  • Auswärtige Vereine und gemeinnützige Organisationen, deren Veranstaltung in Niederweningen stattfindet

Die oben aufgelisteten Organisationen werden der Reihe nach priorisiert. Die Plakatständer stehen weder für private Anlässe noch für parteipolitische Kampagnen zur Verfügung.

Pro Anlass können maximal vier Plakate ausgehängt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass zwei verschiedene Anlässe, die am selben Tag stattfinden, mit Plakaten beworben werden können. Die Plakatierung wird für höchstens zwei Wochen (14 Kalendertage) bewilligt.

Die Ständer werden vom Werkhof plakatiert und aufgestellt. Die Plakate müssen rechtzeitig und im korrekten Mass (F4 895 x 1280mm, Weltplakat) geliefert werden. Kleinere Formate werden nicht aufgehängt.

 

Private Plakate

Private Plakate können von den Ortsvereinen, Organisationen und Parteien, ohne Bewilligung der Gemeinde, an geeigneter Stelle aufgestellt und bewirtschaftet werden, sofern sie nicht auf öffentlichem Grund stehen. Dies kann unabhängig davon geschehen, ob für politische Kampagnen oder Vereinsanlässe Plakate aufgestellt werden (Voraussetzung: Zustimmung des Grundeigentümers bzw. Pächters).

Die Plakate dürfen nicht sichtbehindernd sein und den Verkehr nicht beeinträchtigen. Blinkende, reflektierende oder elektronische Plakate sind grundsätzlich überall verboten und werden umgehend von der Gemeinde entfernt. Für langfristige Installationen (über 2 Monate) ist die zuständige Bauabteilung zu kontaktieren.

 

Gewerbliche Plakate (Banner, Kundenstopper, Werbeflaggen etc.)

Gewerbliche Plakate müssen einmalig von der Sicherheitsabteilung der Gemeinde Niederweningen bewilligt werden. Bei Änderungen bezüglich Grösse und/oder Standort ist eine erneute Bewilligung erforderlich.

Für langfristige Installationen (über 2 Monate), ist die zuständige Bauabteilung zu kontaktieren.

 

Das Reglement über die Plakatständer finden Sie hier.

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