| Urnenstandort |
Gemeindehaus, Alte Stationsstrasse 19 |
| Urnen Öffnungszeiten |
Gemeindehaus: Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Wer keine Stimmunterlagen erhalten hat, kann diese bis spätestens Dienstag vor dem Urnengang bei der Gemeindekanzlei verlangen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
- Der Briefkasten beim Gemeindehaus wird am Abstimmungssonntag kurz nach 10.00 Uhr das letzte Mal geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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| Kontakt |
stephan.knobel@niederweningen.zh.ch |