Barbara Sutter Sialm
Offenlegung der Interessenbindungen
Gemäss § 42 des neuen Gemeindegesetzes müssen alle vom Volk gewählten Mitglieder ihre Interessenbindungen offen legen. In der Gemeinde Niederweningen betrifft diese Regelung den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission.
Die Liste mit den Interessenbindungen können Sie hier herunterladen.
- Funktion
- Mitglied
Zugehörige Objekte
Name | Funktion | Amtsantritt |
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