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Politik

Die Behörden, Kommissionen und weitere Organe der Gemeinde Niederweningen richten sich nach dem Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung. Sie werden von den Stimmberechtigten gewählt oder durch den Gemeinderat eingesetzt.

  • Gemeinderat (5 Mitglieder, Exekutive oder ausführende Gewalt): Zuständig für die Verwaltung der Gemeinde und den Vollzug der Beschlüsse. Der Gemeinderat wird alle vier Jahre im Majorzverfahren (Mehrheitswahlen) gewählt.
  • Schulpflege (7 Mitglieder): Für die Belange der Schule Wehntal zuständig. Die Mitglieder werden alle vier Jahre im Majorzverfahren (Mehrheitswahlen) gewählt.
  • Friedensrichter (Judikative oder gesetzgebende Gewalt): Zuständig für Streitsachen auf Gemeindeebene; Vermittlungsversuch, nachher Weisungsschein an nächst höhere Gerichtsinstanz.