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FAQ

Andere

Adressauskünfte sind schriftlich per Mail oder Post, bei der Einwohnerkontrolle zu verlangen. Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen eine Gebühr erteilt. Aus Datenschutz- sowie Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail beantwortet.

Alle nötigen Informationen zum Einbürgerungsverfahren erteilt Ihnen die Einwohnerkontrolle.

Es wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Ohne eine Bewilligung könnte der Verdacht auf Diebstahl am Zoll vermutet werden. Je nach Land sollte auch der Versicherungsnachweis mitgeführt werden.

Normalschalter

Montag - Freitag: 06.00 - 20.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 18.00 Uhr

Postfachanlage (ab 14.12.2020)

Montag - Sonntag: 00.00 - 23.59 Uhr

 

Wir auf der Gemeinde Niederweningen sind nicht Beglaubigungsfähig. Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten müssen beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord oder dem Notariat Dielsdorf gemacht werden.

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Sie selber am Tag des Wegzuges. Die Zahlen müssen der Abteilung Finanzen gemeldet werden, damit die Gebührenrechnung angepasst werden kann.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung (ehem. Schriftenempfangsschein)
  • neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
  • Datum per wann Wegzug erfolgt

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
  • Datum per wann Wegzug erfolgt

Von Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Information:

  • neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
  • Datum per wann Wegzug erfolgt

Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister eintragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug anmelden.

Wir bitten Sie, die nötigen Unterlagen der Einwohnerkontrolle einzureichen.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Heimatschein (Original)
  • Identitätskarte / Pass
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsschein (für Kinder)
  • Krankenkassennachweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag)

 

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Zivilstandsnachweis, Geburtsschein
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag

 

Bei Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.

Ausweise

Für eine Identitätskarte wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Bringen Sie Ihren alten Ausyweis sowie ein neues Foto mit. Beachten Sie, dass der Hintergrund neutral und der Mund geschlossen ist. Zudem darf das Foto nicht älter als ein Jahr sein. 

Für einen Pass wenden Sie sich an das Passamt in Zürich. Dafür müssen Sie vorgängig einen Termin vereinbaren (www.schweizerpass.ch oder Tel. 043 259 73 73).

Hinweis: Wenn Sie eine Idenitätskarte und einen Pass benötigen, lohnt es sich das Kombiangebot zu nutzen, mit dem Sie beide Dokumente, vergünstigt, beim Passamt erhalten.

Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl bitte unverzüglich bei der Polizei. Sie erhalten eine Verlustanzeige, mit welcher sie eine neue Identitätskarte bei der Gemeinde beantragen können. Die Gemeinde benötigt ein neues Passfoto von Ihnen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.

Eine Wohnsitzbestätigung hat kein Ablaufdatum. Manche akzeptieren eine Wohnsitzbestätigung, wenn Sie ein halbes Jahr alt ist und bei anderen Stellen darf die Wohnsitzbestätigung zum Beispiel nicht älter als drei Monate sein.

Bauen und Planen

Hier finden Sie den Leitfaden zur Einreichung eines Baugesuches. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt Niederweningen.

Hier gelangen Sie zum Zonenplan der Gemeinde Niederweningen.

Betreibungen

Das Betreibungsamt Dielsdorf-Nord erteilt Betreibungsauskünfte und stellt Betreibungsregister-Auszüge aus. Aus rechtlichen Gründen können keine Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Bildung

Auskünfte erteilt das Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien, Dörflistrasse 120
Postfach, 8090 Zürich, Tel. 043 259 96 80.

Geld

Bei der Gemeinde Niederweningen können Dienstleistungen mittels Karte bezahlt werden.

Gesundheit

Gebührensäcke

In Niederweningen gelten die IGKSG-Gebührensäcke. Sie können in Detailhandelsgeschäften im ganzen Zürcher Unterland gekauft werden (nicht auf der Gemeindeverwaltung).

Rollen Preis pro Rolle
17-l-Sack (10er Rolle) CHF   8.70
35-l-Sack (10er Rolle) CHF 16.50
60-l-Sack (5er Rolle) CHF 12.40
110-l-Sack (5er Rolle) CHF 19.30

Auskünfte zu Prämienverbilligungen erteilt Ihnen die SVA Zürich

Im Todesfall

Alle nötigen Informationen finden Sie hier.

Kinder

Auf der Homepage des Kantons Zürich finden Sie sämtliche Informationen zur Adoption.

Unter folgendem Link finden Sie die Einverständniserklärung für das Reisen mit Minderjährigen.

Liegenschaften / Hallen

Entweder telefonisch, per E-Mail oder via Online-Formular bei der Abteilung Bau und Liegenschaften.

Ohne Arbeit

Sobald Sie Ihre Kündigung erhalten, sollten Sie sich direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Regensdorf anmelden. 

RAV Regensdorf
Althardstrasse 10
8105 Regensdorf 

Tel. 043 259 62 62

Politik

Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben, kann bei der Einwohnerkontrolle ein Duplikat verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Polizei

Der Strafregisterauszug kann am Postschalter oder online bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt.

Rund um Tiere

Hundehaltung
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden (www.amicus.ch).

Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.

Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

Jahressteuer inkl. Kantonsbeitrag CHF 130.00
Halbjahressteuer inkl. Kantonsbeitrag CHF   65.00 *

*Bei Zulegung nach dem 1. Juli des laufenden Jahres

Soziales

Sie können die Sozialhilfebestätigung via unseren Online-Schalter bestellen oder persönlich am Schalter des Sozialamtes vorsprechen.

Wichtig: Wir können nur Bestätigungen für die Gemeinde Niederweningen ausstellen. Falls Sie jetzt oder in den letzten Jahren an einem anderen Ort gewohnt haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde.

Steuern

In der Wegleitung der Steuererkläung.

Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.

Hier können Sie jeweils den aktuellen Steuerfuss einsehen.

Nein, aber es gibt ein Instruktions-Blatt „How to Fill in Your Tax Return“, in welchem die einzelnen Begriffe der Steuerformulare auf Englisch übersetzt werden. 

Trauungen

Alle Trauzimmer und Trauzeiten sind auf der Homepage der Gemeinde Dielsdorf aufgeschaltet.

Umwelt und Ökologie

Hier finden Sie die Sammeldaten für das laufende Jahr.

Hier finden Sie die Sammeldaten für das laufende Jahr.

Die Wasserhärte beträgt zwischen 32 und 36 französische Härtegrade.

Verwaltung

Geburten, Eheschliessungen, eingetragene Partnerschaften, Todesfälle und Namensänderungen sind Amtshandlungen, mit denen sich das regionale Zivilstandsamt in Dielsdorf beschäftigt.

Anschrift
Zivilstandsamt
Mühlestrasse 4
8157 Dielsdorf

Öffnungszeiten

Montag: 08.15 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.15 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 08.15 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.15 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 07.00 - 11.30 Uhr

Zivilschutz, Militär

Alle Aufgebotsdaten können auf der Homepage des Bundes mit der genauen Bezeichnung der Truppe oder Schule abgerufen werden. Die Truppenbezeichnung ist im Dienstbüchlein zu finden.