Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde: Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Von Wochenaufenthaltern benötigen wir folgende Information:
Ausreise ins Ausland:
Der Heimatschein wird Ihnen bei der Abmeldung zur Aufbewahrung ausgehändigt. Genauere Informationen über die steuerlichen Belange finden Sie hier. Sobald alle steuerrechtlichen Belange geregelt sind, kann Ihnen die Einwohnerkontrolle eine Abmeldebestätigung ausstellen. Online-Abmeldung: https://www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/ Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
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