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Abmeldung / Wegzug ins Ausland (Steuern)

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Niederweningen, und gleichzeitig werden sämtliche Steuern zur Zahlung fällig. Durch eine frühzeitige, direkte Kontaktaufnahme mit dem Steueramt der Gemeinde Niederweningen können die steuerlichen Formalitäten auf Sie persönlich abgestimmt und optimiert werden. Die nachfolgenden Informationen beschreiben den Regelfall:

 

Ihre Aktivität Unsere Aktivität

1. Frühzeitige Ankündigung des Wegzuges ins Ausland beim Steueramt (mind. 8 Wochen bevor Sie die Schweiz verlassen).

2. Wir klären ab, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Vornahme der definitiven Einschätzung benötigen und stellen die entsprechenden Steuererklärungsformulare zu.
3. Persönliche Vorsprache mit der ausgefüllten Steuererklärung bei der Gemeindeverwaltung Niederweningen. 4. Definitive Einschätzung sämtlicher offener Staats-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern. Erstellen der Steuerabrechnungen.
5. Bezahlung oder Rückerstattung der offenen resp. zuviel bezahlten Steuerbeträge. 6. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie anschliessend von der Einwohnerkontrolle.

 

Welche Unterlagen benötigt das Steueramt von Ihnen?

Für die Einkommensdeklaration:

  • Lohnausweise des laufenden Jahres bis zum Wegzugsdatum (mindestens die entsprechenden lückenlosen Lohnabrechnungen).
  • AHV/IV-Auszahlungsbelege
  • Rentenbescheinigung
  • Belege über ausbezahlte Taggelder (z.B. Arbeitslosengelder)
  • Bei Liegenschaftenbesitz: Entsprechende Liegenschaftenblätter
  • Alle Belege über weiteres erzieltes Einkommen

Zusätzlich für die Rückforderung der Verrechnungssteuer:

  • Belege über die bis zum Datum des Wegzugs ausbezahlten Dividenden und/oder Zinsen
  • Belege über saldierte Spar-, Privat-, Salär-, Kontokorrent- oder Postkonti

Für die Deklaration der Abzüge:

  • Ausgefülltes Formular Berufsauslagen
  • Belege über bezahlte Schuldzinsen bis Datum des Wegzugs
  • Belege über bezahlte Beiträge an die 3. Säule a bis Datum des Wegzugs
  • Belege über Einkäufe in die 2. Säule bis Datum des Wegzugs
  • Belege über geleistete Beiträge an gemeinnützige Organisationen bis zum Datum des Wegzugs
  • Weitere Belege, die für einen eventuellen Steuerabzug nötig sind (z.B. Alimentenzahlungen, Unterhaltsleistungen, Fremdbetreuungskosten für Kinder, etc.)

Für die Vermögensdeklaration:

Hat sich Ihr Vermögen bis zum Datum des Wegzugs nicht erheblich verändert, werden wir der Deklaration den Vermögensstand per 31.12. des Vorjahres zugrunde legen. Ansonsten benötigen wir die relevanten Belege.

Bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus Vorsorge (2.oder 3.Säule a):

  • Austrittsabrechnung der Vorsorgeeinrichtung über die Höhe der ausbezahlten
  • Kapitalleistung oder
  • Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung, dass in jedem Fall, unabhängig vom
  • Auszahlungszeitpunkt, die Quellensteuer abgezogen wird.

Wann muss ein Vertreter bestimmt werden?
Ein bevollmächtigter Steuervertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz ist in allen Fällen zwingend zu bezeichnen.

Zugehörige Objekte

Name
Vertretervollmacht Download 0 Vertretervollmacht
Fragebogen Wegzug Ausland Download 1 Fragebogen Wegzug Ausland