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Einbürgerung Schweizerinnen & Schweizer

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Niederweningen erhalten?

 

Wohnsitzerfordernis

Die gesuchstellende Person hat grundsätzlich Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit mindestens zwei Jahren in Niederweningen wohnt. Ist die Person bei der Gesuchseinreichung zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton.


Gebühren

Einzelperson über 25 Jahren CHF   50.00
Einzelperson unter 25 Jahren CHF 100.00
   

Gesuchstellung

Das Gesuch (siehe unten unter Dokumente) muss ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Niederweningen, Abteilung Einbürgerungen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen eingereicht werden:

  • Familienausweis bei verheirateten, geschiedenen oder getrennten Personen (nicht älter als 6 Monate)
  • Personenstandsausweis bei ledigen Personen ohne Nachkommen (nicht älter als 6 Monate)
  • Scheidungs-/Trennungsurteil (mit Rechtskraftbescheinigung) bei minderjährigen miteingebürgerten Kindern
  • Strafregisterauszug (am Postschalter oder hier online)
  • Betreibungsregisterauszug von Personen ab 16 Jahren (auf dem Betreibungsamt Dielsdorf)
  • Steuerausweis
  • Bürgerrechtsregelung (siehe unten unter Dokumente)

 

Verfahren

Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Abteilung Einbürgerungen wird das Gesuch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die gesuchstellende Person wird anschliessend mittels eines Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll über den Entscheid informiert. Die Einbürgerung wird 30 Tage publiziert.

 

Bürgerrechtsentlassung

Möchten Sie Ihren alten Heimatort aufgeben? 

Hier finden Sie alle informationen zur Bürgerrechtsentlassung. 

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