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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Umfassende Informationen und Formulare sind auch auf der Website der kantonalen Baudirektion verfügbar: baugesuche.zh.ch

Eine fundierte baurechtliche Vorabklärung Ihres Bauvorhabens hilft, mögliche Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren zu vermeiden. Generell empfehlen wir allen Bauwilligen, ihr Vorhaben zuerst mit unseren Fachkräften zu besprechen. Bei sehr komplexen Bauvorhaben, solchen an besonderen Lagen oder bei inventarisierten Gebäuden können auch weitere Spezialisten beigezogen werden (z. B. Baukollegium, kommunaler Denkmalpfleger).

Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, ist es von der Baubehörde zu bewilligen. Den Interessen der von einem Bauvorhaben betroffenen Dritten wird dabei angemessen Rechnung getragen.

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