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Abfallverordnung der Gemeinde Niederweningen ab 1.1.2019

30. November 2018

Neue Abfallverordnung der Gemeinde Niederweningen ab 1.1.2019

Die neue Abfallverordnung der Gemeinde Niederweningen, die an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 durch das Stimmvolk beschlossen wurde, hat die Genehmigung durch das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) erhalten und liegt vom 30. November 2018 – 29. Dezember 2018 öffentlich auf.

Der Beschluss der Gemeindeversammlung, die Abfallverordnung sowie der Beschluss des AWEL können während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder folgend heruntergeladen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Entsorgungsgebühren per 1.1.2019 werden mit Zirkularbeschluss Nr. 321 vom 29. November 2018 mit separater Beschlussfassung festgesetzt.

GEMEINDERAT NIEDERWENINGEN

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GV_Beschluss_Abfallverordnung.pdf Download 2 GV_Beschluss_Abfallverordnung.pdf