Wahlanordnung 2. Wahlgang der Ref. Kirchenpflege Wehntal für die Amtsdauer 2018 - 2022
In Anwendung von § 84 GPR wird für die nicht besetzten Stellen der folgenden Behörde ein 2. Wahlgang angeordnet:
• 2 Mitglieder der Ref. Kirchenpflege Wehntal
Der 2. Wahlgang findet am 10. Juni 2018 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel.
Zugehörige Objekte
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