Wahlbüro
Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidenten/der Gemeindepräsidentin als Vorsitzenden/Vorsitzende und den durch die Gemeindeversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie dem Gemeindeschreiber/der Gemeindeschreiberin als Sekretär/-in.
Die Aufgaben des Wahlbüros werden durch das kantonale Recht geregelt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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