Kopfzeile

Inhalt

Fristerstreckung Steuererklärung

Die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.

Mit dem untenstehenden Formular können Sie eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung von natürlichen Personen beantragen. Die Frist kann bis maximal 30. November erstreckt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Fristerstreckung bis zum Ablauf der ordentlichen Einreichefrist einzugeben ist. Nach diesem Termin eingereichte Erstreckungsgesuche werden nicht mehr bewilligt.

Für eine Erstreckung nach dem 30. November ist ein schriftliches Gesuch unter Angabe der Gründe an das Gemeindesteueramt zu richten. Allgemeine Hinweise wie Arbeitsüberlastung oder fehlende Unterlagen sind keine ausserordentlichen Gründe.

Juristische Personen erfassen eine Fristerstreckung beim Kantonalen Steueramt 

Bitte beachten Sie, dass eine Fristerstreckung erst nach Erhalt der Steuererklärung beantragt werden kann.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.