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Budgetblatt für Ratenzahlungsgesuch

Gemäss Weisung der Finanzdirektion müssen definitive Steuerrechnungen (Schlussrechnungen) innert 30 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Kann die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, kann das Steueramt eine Zahlungserleichterung bewilligen. Für eine Stundungsvereinbarung hat der Steuerpflichtige dem Gemeindesteueramt ein Budgetblatt vor Ablauf er Zahlungsfrist einzureichen. Das Formular steht unter Aktionen zum Download bereit.

Für die provisorische Steuerrechnung des laufenden Jahres werden generell keine Stundungen vereinbart. Es wird aber empfohlen, regelmässige Akontozahlungen zu tätigen. Dies wird bei einem allfälligen Stundungsgesuch für definitiv veranlagte Steuerrechnungen berücksichtigt.

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