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Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederweningen besteht aus fünf Mitgliedern – inklusive des Präsidenten/der Präsidentin –, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Niederweningen gewählt worden sind.

Der Gemeinderat trifft sich alle zwei Wochen. An diesen Sitzungen werden alle Geschäfte aus den verschiedenen Ressorts besprochen und beschlossen. Die Ressortvorsteher sind für die korrekte und rechtzeitige Ausführung der Beschlüsse zuständig. Zu den Geschäften gehören die Organisation der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und des Abfallbereiches, Strassenunterhalt, Sicherheit, Waldbewirtschaftung sowie alle finanzpolitischen und finanztechnischen Belange der Gemeinde. Der Gemeinderat ist auch Sozial- und Gesundheitsbehörde. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Prüfung und Bewilligung von Baugesuchen verantwortlich.

Ausser den regelmässigen Sitzungen hat der Gemeinderat folgende Aufgaben: Er nimmt die Steuern und die Jahresrechnung ab und erstellt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung den Voranschlag. Der Gemeinderat bereitet alle Gemeindeversammlungsgeschäfte vor, er erstellt Legislaturziele und überprüft diese regelmässig. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde organisiert der Gemeinderat eine Neuzuzügerbegrüssung, einen Anlass mit den neu eingebürgerten Bewohnern, eine Jungbürgerfeier und die Feier zum 1. August.
Jedes einzelne Gemeinderatsmitglied ist verpflichtet, regelmässig Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen zu besuchen.

Der Gemeinderat ist verantwortlich für die Bestellung von Mitgliedern der folgenden Kommissionen: der Forstkommission, der Flurkommission und der Schwimmbadkommission. Zudem bestimmt er den Bauausschuss der Gemeinde. Dieser trifft sich alle zwei Wochen alternierend zu den Gemeinderatssitzungen. Der Bauausschuss behandelt alle Baugesuche in einer möglichst kurzen Frist. Bei Unklarheiten und der Bauordnung widersprechenden Eingaben nimmt er Kontakt mit Gesuchstellern auf. Die Ortsplanung von Niederweningen basiert grundsätzlich auf der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und dem kantonalen Siedlungs-, Richt- und Verkehrsplan.

In den Leitgedanken der Legislaturziele hat der Gemeinderat die wichtigsten Grundsätze zu seiner Politik formuliert:
Niederweningen ist eine familienfreundliche Landgemeinde, in der sich Jung und Alt wohlfühlen. Gewerbe und Industrie sind erfolgreich tätig, bereichern das Angebot in der Region und schaffen Arbeitsplätze. Die vielfältige gemeindeeigene Infrastruktur – Schulen, Bibliothek, Sportanlagen, Schwimmbad, Gemeinschaftsräume – wird gepflegt und bleibt der Öffentlichkeit langfristig zur Nutzung erhalten. Ein ausgeglichener Finanzhaushalt, eine langfristige Finanzplanung und ein sorgfältiger Umgang mit den Ressourcen soll die Selbstbestimmung der Gemeinde gewährleisten.
Der Gemeinderat setzt sich für Transparenz ein und pflegt ein gutes Verhältnis mit seinen Partnern. Er zählt auf die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Mitarbeitenden sowie auf aktive Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Legislaturziele 

Die Legislaturziele 2022 - 2026 finden Sie hier. 

 

Konstituierung

Die Konstituierung des Gemeinderats für die Legislatur 2022 – 2026 finden Sie hier.

 

Offenlegung der Interessenbindungen

Gemäss § 42 des neuen Gemeindegesetzes müssen alle vom Volk gewählten Mitglieder ihre Interessenbindungen offen legen. In der Gemeinde Niederweningen betrifft diese Regelung den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission.

Die Liste mit den Interessenbindungen können Sie hier herunterladen.

Kontakt

Gemeinderat
Alte Stationsstrasse 19
8166 Niederweningen
Tel. 044 857 12 20
Fax 044 856 06 32
gemeinderat@niederweningen.ch

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