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Bei MieterInnen unter 20 Jahren benötigt die Gemeinde Niederweningen eine Bestätigung, dass eine erziehungsberechtigte Person jegliche Haftung übernimmt. Diese kann telefonisch wie auch schriftlich erfolgen. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Optionen |
Ja - Bestätigung Erziehungsberechtigte/r erforderlich |
Nein |