Krankenkassen-Prämienverbilligung
Grundsätzlich werden berechtige Personen automatisch der SVA Zürich gemeldet. Danach erhalten Sie von der SVA Zürich einen Antrag. Dieser Antrag muss unterschrieben retourniert werden. Wird der Antrag nicht retourniert, wird keine Prämienverbilligung ausbezahlt.
Erhalten Sie keine Prämienverbilligung, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten, um Ihren allfälligen Anspruch zu prüfen.
Für weitere Informationen zum Thema Prämienverbilligung empfehlen wir Ihnen: SVA Zürich
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 857 12 28 | steueramt@niederweningen.ch |