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Lernfahrgesuch

Erstes Lernfahrgesuch

Das Gesuchsformular kann bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes online ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte Gesuchsformular geben Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Bringen Sie bitte mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Nothelferausweis
  • Ausländer: Ausländerausweis


Die Einwohnerkontrolle wird die Personalien überprüfen und Ihr Gesuch an das Strassenverkehrsamt weiterleiten. Die Bestätigung kostet CHF 20.00 und wird am Schalter einkassiert.

Wichtig: Gemäss Art. 11 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen im Strassenverkehr, muss auf die Persönliche Vorspache der antragstellenden Person bestanden werden. Die Abgabe des Gesuchs durch eine Drittperson wie ein Elternteil, Partner etc. ist nicht möglich. 

 

Ich habe bereits früher ein Lernfahrgesuch eingereicht

Sollten Sie für eine andere Prüfung bereits einmal ein Lernfahrgesuch der Einwohnerkontrolle eingereicht haben, können Sie das neue Gesuch direkt am Strassenverkehrsamt einreichen. Bei erneuter Einreichung an die Einwohnerkontrolle wird die Bestätigungsgebühr von CHF 20.00 erneut einkassiert.
 

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