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Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalter in Niederweningen

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde und möchten in Niederweningen einen Nebenwohnsitz beziehen?

Wer sich in Niederweningen aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Aufenthaltsausweis/Ausweis für den Wochenaufenthalt der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt CHF 60.00.

Ausreichend begründet wird ein Wochenaufenthalt bei:

  • Studium (Hochschule, Universität)
  • befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
  • Hotel- und Pensionsaufenthalt
  • Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt
     

Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie dazu, bei der Einwohnerkontrolle Niederweningen vorzusprechen oder das entsprechende Online-Formular auszufüllen (siehe folgend unter Online-Dienste)

 

Unterlagen

  • Heimatausweis/Aufenthaltsausweis
  • Kopie des Mietvertrages/Wohnungsausweis oder Ein-/Auszugsanzeige
  • Arbeitsvertrag
  • Ausbildungsbestätigung

Der Anspruch auf Wochenaufenthalt wird jährlich von der Einwohnerkontrolle überprüft.

 

Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Niederweningen und möchten sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden?

Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde wird ein Heimatausweis/Aufenthaltsausweis von Niederweningen benötigt. Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei den Einwohnerdiensten der entsprechenden Gemeinde über die Anmeldeformalitäten für den Wochenaufenthalt.

Für die Bestellung des Heimatausweises/Aufenthaltausweises wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle oder füllen Sie das Online-Formular folgend unter Online-Dienste aus. Der Heimatausweis wird Ihnen dann unter verrechnung von CHF 20.00 zugestellt.

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