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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Voraussetzungen

Gemäss Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz erhalten keinen Waffenerwerbsschein Personen, die:

  • das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben
  • entmündigt sind
  • zur Annahme Anlass geben, dass sie sich oder Dritte mit der Waffe gefährden
  • wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind. Dies gilt, so lange der Eintrag nicht gelöscht ist.

 

Vorgehen

Füllen Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins aus. Das Gesuch ist am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann über das Internet heruntergeladen werden (siehe folgend Online-Dienste).

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaats beizulegen, welche den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt (Strafregisterauszug/Führungszeugnis reicht nicht).
  • Fragebogen zur Gesuchseinreichung (folgend unter Dokumente)

 

Erster Waffenerwerbsschein seit 2012 in Niederweningen

Sie werden an ein persönliches Gespräch mit dem Sicherheitsvorsteher und -sekretärin eingeladen.

 

Kosten

Selbstverteidigungssprays CHF 20.00
Feuerwaffen CHF 50.00
andere Waffen CHF 50.00
wesentliche Waffenbestandteile CHF 20.00
Verlängerung des Waffenerwerbsscheines CHF 20.00
   

Informationen

  • Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig.
  • Er kann auf Verlangen um höchstens drei Monate verlängert werden. (Es können nur gültige Waffenerwerbsscheine verlängert werden)
  • Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten drei Waffen bezogen werden. In diesem Fall müssen die Waffen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.
  • Die Verarbeitungszeit des Gesuchs beträgt 2 bis 4 Wochen

 

Verbot für bestimmte Staaten

Der Erwerb, der Besitz, das Tragen von Waffen, das Schiessen mit Waffen ist für Angehörige von folgenden Staaten verboten (auch mit C-Bewilligung):

  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

 

Zugehörige Objekte