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Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen, usw. benötigt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.

Die Lebensbescheinigung kann am Schalter der Einwohnerkontrolle ausgestellt werden.

Bitte lesen Sie vor der Vorsprache am Schalter das Formular genau durch. Sollte eine Unterschriftenbeglaubigung verlangt werden, kann die Einwohnerkontrolle diese nicht vornehmen. 
 

Amtliche Beglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt.

Die Unterschriften sind entweder beim Notariat oder Betreibungsamt Dielsdorf-Nord zu leisten oder beim Notariat anerkennen zu lassen.

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