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Drittmeldung Vermieter / Hauseigentümer / Logisgebende

Gemäss § 33a Gemeindegesetz melden Vermieter und Logisgeber der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmenden.

Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer MieterInnen bzw. LogisnehmerInnen an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.

Sie können die Meldung auch über drittmeldung.ch einreichen.

 

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