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Hunde

Auf der Website des Veterinäramts des Kantons Zürich finden Sie Informationen zur Haltung eines Hundes sowie die damit verbundenen Pflichten. 

Ausbildung / Kurspflicht

Theoretischen Ausbildungskurs

  • Pflicht für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende
  • vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung
  • Abschluss durch Prüfung
  • Absolvierung online oder bei Hundeausbildner/innen
  • frühstens ein Jahr und spätestens zwei Monate nach Beginn Hundehaltung oder Zuzug Kant. ZH 

Praktischen Ausbildungskurs

  • für Hunde aller Rassen nötig (gewisse Ausnahmen)
  • vermittelt Grunderziehung und sicheres Führen des Hundes
  • einheitliche Lernziele müssen erfüllt sein
  • Absolvierung bei Hundeausbildner/innen
  • frühestens wenn Hund sechs Monate alt und spätestens 12 Monate nach Übernahme
  • Kurs-Guides zeigt Pflicht Hundeausbildung

Beissvorfälle

Beissvorfälle und übermässiges Aggressionsverhalten von Hunden müssen dem Veterinäramt Zürich gemeldet werden. 

Entsorgung Hundekot

Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen. Bitte nehmen Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Säckchen auf und entsorgen Sie diesen in den Abfallstationen.

Robidog - Für Hundekotbeutel und Abfall 

  • Huebwiesweg Nähe Schulwiese
  • Huebwisstrasse Fussballplatz
  • Austrasse
  • Kreuzung Boletstrasse / Chriesweg
  • Höhweg bei der Brücke
  • Schwimmbadstrasse
  • Studelnstrasse gegenüber Sandacherhof
  • Parkplatz Lütisgrund
  • Kreuzung Lütisgrundstrasse / Scheibenstandweg
  • Birchstrasse bei Hausnummer 1
  • Steig bei Hausnummer 8
  • Breitstrasse nähe Kirche
  • Breitstrasse nähe Bucher Guyer Villa
  • Surbweg beim Bucher Areal
  • Murzlenstrasse nähe Hausnummer 34
  • Binzacherweg nähe Hausnummer 24
  • Kreuzung Bergstrasse / obere Bergstrasse
  • Plattenstrasse unterhalb Reservoir Berg
  • Plattenstrasse beim Parkplatz im Wald
  • Kreuzung Chrähüttenplatz
  • Kreuzung Eggstrasse / Geissenrain
  • Surbbrücke Alte Stationsstrasse nahe Kreisel

Abfallhai - Schluckt unterwegs deinen kleinen Abfall sowie auch Hundekotbeutel 

  • Haupteingang Badi
  • Badiparkplatz
  • Kirche Urnengräber
  • Kirche Erdbestattung
  • Fussgängerunterführung Bahnhof Dorf
  • Gemeindeverwaltung
  • Fussgängerunterführung Endbahnhof
  • Beim Endbahnhof
  • Länzrütistrasse beim grossen Bänkli

Haidog - Kombi aus Robidog & Abfallhai 

  • Kreuzung Alte Dorfstrasse/ Boletstrasse
  • Sandhölistrasse unterhalb Sandhöli
  • Schützenhaus Sandhöli
  • Aussichtspunkt Bolenbuck
  • Reservoir Lägern
  • Oberdorfstrasse beim hinteren Kirchenparkplatz
  • Kreuzung Ämetstrasse / Dorfstrasse
  • Gemeindesaalparkplatz
  • Dorfstrasse vor Mammutunterführung
  • Kreuzung Surbweg / Gumpenwisenstrasse
  • Kreuzung Surbweg / Sägeweg
  • Surbweg höhe Binzacherweg 69
  • Kreuzung Hüsliweg / Oberer Hüsliweg
  • Aussichtspunk Hüttenstrasse
  • Spielplatz Gemeindeverwaltung
  • Spielplatz Schulhaus Schmittenwis
  • Surbweg bei Agrolatankstelle

Hundekontrolle

Hundehaltende melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Abteilung Bevölkerungsdienste an und reichen folgende Unterlagen ein:

  • Kopie Heimtierausweis (Impfbüchlein)
  • Kopie Haftpflichtversicherungspolice
  • Kopien Kursbestätigungen (falls nötig und bereits vorhanden)
  • Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig) 
  • Anmeldegebühr CHF 20.00

Innert der gleichen Frist melden die Hundehaltenden der Gemeinde:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Der Kauf, die Übernahme oder der Tod des Hundes ist ebenfalls in der Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Hundesteuer

Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr in Rechnung gestellt. Diese beträgt:

Jahressteuer inkl. Kantonsbeitrag CHF 130.00
Halbjahressteuer inkl. Kantonsbeitrag* CHF 65.00

* bei Zuzug des Hundes nach dem 1. Juli oder Tod des Hundes vor 30. Juni des laufenden Jahres 

Von der Hundesteuer befreit sind Halter/innnen von:

  • Diensthunden, die von Polizeiorganen oder von Gefängnisangestellten für ihren Dienst verwendet werden.
  • Militärhunden und Diensthunden des Grenzwachtkorps, die für seinen Dienst verwendet werden.
  • ausgebildeten Schweiss-, Sanitäts-, Lawinen- und Katastrophenhunden, soweit an ihrer Haltung ein öffentliches Interesse besteht.
  • Begleit- und Hilfshunden für motorisch Behinderte sowie von Therapiehunden, wenn der Nachweis über eine angemessene Ausbildung und den regelmässigen Einsatz erbracht wird.
  • Blindenführhunden, die aus einer von der Eidgenössischen Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule stammen.
  • Hunden, für welche die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons bezahlt wurde.
  • Hunden, für welche die Abgabe bereits in einem anderen Kanton bezahlt wurde.
  • Hunden, die sich weniger als drei Monate im Kanton aufhalten.

    Robidog-Stationen

    In Niederweningen stehen unseren Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern drei verschiedene Robidog-Stationen zur Verfügung. An allen Stationen können Hundekotbeutel sowie Abfall entsorgt werden.

    Die Robidog-Stationen unterscheiden sich farblich und im Design:

    • Robidog (grün)
    • Abfallhai (blau)
    • Haidog (rot)

    Unten finden Sie eine Legende mit allen Standorten, damit Sie schnell die nächste Entsorgungsstation in Ihrer Nähe finden.

    Legende Robidog-Stationen