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Verzeichnis der Informationsbestände der Gemeinde Niederweningen (VIB)

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Verfassung des Kantons Zürich, Artikel 49, informieren Behörden von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Dies bedeutet, dass die Handlungen der Behörden transparent erfolgen müssen. Der Zugang für interessierte Personen ist zu ermöglichen. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), § 14 Absatz 4 sowie die Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV), § 6, schreiben die Erstellung eines Verzeichnisses der Informationsbestände (VIB) vor. Die Informationsbestände mit Personendaten sind zu kennzeichnen. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben über das Ordnungssystem, das eine Übersicht über die Aufgabenbereiche des öffentlichen Organs vermittelt (Registraturplan), und über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen.

Die Aufgaben und Befugnisse der politischen Gemeinden sind im Gemeindegesetz des Kantons Zürich (131.1) geregelt.

Die Übergabe von Akten der öffentlichen Organe an die Archive, die Archivierung, den Datenschutz im Archivbereich und die Organisation des Archivwesens sind im Archivgesetz des Kantons Zürich (432.11) geregelt.

 

Begriffsdefinition nach § 3 IDG

Informationen

Alle Aufzeichnungen, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen, unabhängig von ihrer Darstellungsform und ihrem Informationsträger. Ausgenommen sind Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt oder die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Personendaten

Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

 

Reglement zum Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeinde Niederweningen

Das Verzeichnis umfasst die Politische Gemeinde. Die Aufgaben sind in der Gemeindeordnung dargelegt. Angaben zu den Dienstleistungen der einzelnen Abteilungen der Gemeindeverwaltung sind auf der Homepage www.niederweningen.ch ersichtlich.

Als Verzeichnis der Informationsbestände wurde der Registraturplan definiert. Im Registraturplan sind die Aufbewahrungfristen geregelt. Dieser wird nun durch das vorliegende Verzeichnis ergänzt bzw. konkretisiert.

Informationen

Datum
1. Mai 2020

Dokumente

Name
Verzeichnis_der_Informationsbesäande_der_Gemeinde_Niederweningen_Mai_2020_.pdf (PDF, 513.23 kB) Download 0 Verzeichnis_der_Informationsbesäande_der_Gemeinde_Niederweningen_Mai_2020_.pdf