Anschlussvertrag Tierkadaversammelstelle Schleinikon
Folgend unter Dokumente finden Sie den Gemeinderatsbeschluss zur Genehmigung des Anschlussvertrages betreffend der Tierkadaversammelstelle Schleinikon sowie den entsprechenden Anschlussvertrag.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Anschlussvertrag betreffend Tierkadaversammelstelle | Download | 1 | Anschlussvertrag betreffend Tierkadaversammelstelle |