Inkraftsetzung Benutzungsreglement für die Räumlichkeiten der politischen Gemeinde Niederweningen
Folgend unter Dokumente finden Sie den Gemeinderatsbeschluss zur Inkraftsetzung des Benutzungsreglements für die Räumlichkeiten der politischen Gemeinde Niederweningen per 1. Januar 2023.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Diels-dorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben wer-den (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekurs-verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatsbeschluss Nr. 307 | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss Nr. 307 |
Benutzungsreglement | Download | 1 | Benutzungsreglement |