Vereinskonzept der Gemeinde Niederweningen
Der Gemeinderat hat dem totalrevidierten Vereinskonzept der Gemeinde Niederweningen zugestimmt und das Konzept rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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460.1 Vereinskonzept der Gemeinde Niederweningen | Download | 1 | 460.1 Vereinskonzept der Gemeinde Niederweningen |