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Kirchgemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten werden hiermit zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Traktanden 1. Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung an die Kirchenpflege zu richten. Kirchenpflege Wehntal

Veranstaltungsort

Kirche Niederweningen
Breitstrasse 2
8166 Niederweningen
Lageplan

Kontakt

Kontaktperson: Sekretariat
Tel. 044 875 01 49
sekretariat@kirche-wehntal.ch
https://www.kirche-wehntal.ch/

Organisator

reformierte Kirche Wehntal