Kirchgemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten werden hiermit zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Traktanden 1. Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung an die Kirchenpflege zu richten. Kirchenpflege Wehntal
Veranstaltungsort
Kirche Niederweningen
Breitstrasse 2
8166 Niederweningen
Lageplan
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat
Tel. 044 875 01 49
sekretariat@kirche-wehntal.ch
https://www.kirche-wehntal.ch/
Organisator
reformierte Kirche Wehntal