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Bauprojekt Schutzvertrag Wehntalerstrasse 9

Schutzvertrag

Der Gemeinderat Niederweningen hat am 16. Dezember 2024 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Grundeigentümerschaft Ebnemühle AG, mit Sitz in Niederweningen, Wehntalerstrasse 9 (nachstehend Eigentümerschaft genannt) und der Gemeinde Niederweningen, betreffend Unterschutzstellung des Gebäudes Wehntalerstrasse 9, Vers.-Nr. 2, Grundstück Kat.-Nr. 2639, wird genehmigt.

Einsichtnahme:
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist von 30 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG) Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).