Änderung Finanzkompetenzen Gemeinderat
Aufgrund der Einzelinitiative "Mitbestimmung sichern: Wieder mehr Kredite vors Volk" fand eine Urnenabstimmung statt. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage an der kommunalen Volksabstimmung vom 22. September 2024 knapp angenommen. In der Folge wurde die Finanzkompetenzen des Gemeinderats ab dem 1. Juni 2025 festgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.