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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025

Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst.

  1. Die Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde Niederweningen wurde genehmigt.
  2. Die Kreditabrechnung über die Foliensanierung in der Badi Sandhöli mit Nettoinvestitionen von CHF 311'728.99 wurde genehmigt.
  3. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1'805'000 für die Gesamtsanierung Höhweg wurde genehmigt.
  4. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 356'000 für die Sanierung Hüttenstrasse wurde genehmigt.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Zudem wurden an der Versammlung folgende Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz beantwortet:

  • Anfrage Esther Braunschweig betreffend barrierefreier Zugang Friedhof
  • Anfrage Julie Franz betreffend Parkplatzgebühr Badi Sandhöli

Es wurden keine Diskussionen darüber geführt.

Gegen die Beantwortung der Anfrage kann kein Rechtsmittel ergriffen werden

Niederweningen, 19. Juni 2025

GEMEINDERAT NIEDERWENINGEN