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Erlass Reglement Gemeindelandvergabekriterien

Das Reglements "Kriterien für die Vergabe von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung der Gemeinde Niederweningen (kurz Gemeindelandvergabekriterien)" wird per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.