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Teilrevision Gebührentarif

Der Gebührentarif zur Gebührenverordnung (SR 600.11) wurde per 1. Januar 2024 totalrevidiert und die Gebühren den aktuellen Umständen angepasst. Die Gebühren im Friedhof- und Bestattungswesen wurden dabei noch nicht aufgenommen, da die Ausarbeitung der Totalrevision der Friedhof- und Bestattungsverordnung abgewartet werden sollte. Der Gebührentarif wurde deshalb teilrevidiert und wird per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Protokollauszug Nr. 2024-241 der Gemeinderatssitzung Seite 2 / 2 Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.