ARA Oberes Surbtal Genehmigung Rechnung 2024 und Genehmigung Budget 2026
Der Vorstand des ARA Oberes Surbtal hat am 8. Juli 2025 folgende, dem fakultativen Referendum unterliegenden, Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung Rechnung 2024
2. Genehmigung Budget 2026
Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 16 Abs. 1 der Satzungen von 5 % der
Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von mindestens einem Viertel der Gemeinderäte
der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum
ergriffen werden.
Die Unterlagen zu den Beschlüssen können zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den
Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 1. November 2025