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ARA Oberes Surbtal Genehmigung Rechnung 2024 und Genehmigung Budget 2026

Der Vorstand des ARA Oberes Surbtal hat am 8. Juli 2025 folgende, dem fakultativen Referendum unterliegenden, Beschlüsse gefasst: 

1.  Genehmigung Rechnung 2024 
2. Genehmigung Budget 2026 

Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 16 Abs. 1 der Satzungen von 5 % der 
Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von mindestens einem Viertel der Gemeinderäte 
der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, das Referendum 
ergriffen werden. 

Die Unterlagen zu den Beschlüssen können zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den 
Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 1. November 2025