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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 18. September 2025

Die Gemeindeversammlung vom 18. September 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst.

  1. Die Totalrevision der Wärmeverbundverordnung (WVV) mit Überführung des Betriebes per Januar 2026 in einen Eigenwirtschaftsbetrieb wurde genehmigt.
  2. Die Totalrevision des kommunalen Richtplans Verkehr, bestehend aus dem Richtplantext vom 28.07.2025 und der Richtplankarte 1:5'000 vom 28.07.2025, wurde mit folgender Anpassung (Änderungsantrag) genehmigt: Keine Tempo-30-Zone auf der Wehntalerstrasse.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Niederweningen, 22. September 2025

GEMEINDERAT NIEDERWENINGEN