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Revision Reglement Wärmeverbund

Der Gemeinderat hat am 16. Juli 2025 (GRB Nr. 2025-136) der Aufhebung des aktuell gültigen Reglements des Wärmeverbundes Niederweningen (in Kraft seit dem 1. Juli 2009) und der Totalrevision der rechtlichen Grundlagen ab dem 1. Januar 2026 (neue Wärmeverbundverordnung; abgekürzt WVV, SR 744.1), vorbehältlich der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung zugestimmt. Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist am 18. September 2025 erfolgt und inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Das neue Wärmeverbundreglement wird per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.