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Dauernde Verkehrsanordnung - Fahrverbot

Auf Antrag der Gemeinde Niederwenigen hat die Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei Spezialabteilung folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Niederweningen, Alte Stationsstrasse, Abschnitt ab Gebäude Vers.-Nr. 933 bis Vorderegg-Steig, inklusive Surb-Brücke.

  • Auf dem vorerwähnten Abschnitt ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorräder verboten. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Gegen diese Verfügung kann, innert 30 Tagen bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.