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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025

Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst.

  1. Das Budget 2026 der Politischen Gemeinde Niederweningen wurde genehmigt. 
    Der Steuerfuss der Politischen Gemeinde Niederweningen wurde auf 39 % festgesetzt.
  2. Der Objektkredit in der Höhe von CHF 200'000.00 für die Anschaffung eines neuen Werkdienstfahrzeugs wurde genehmigt.
  3. Die Kreditabrechnung über das Förderprogramm "Reduzierung CO2-Ausstoss 2022-2025" mit Nettoinvestitionen von CHF 960'000.00 wurde genehmigt.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Niederweningen, 11. Dezember 2025

GEMEINDERAT NIEDERWENINGEN