Kreditabrechnung Hochwasserschutz Singelenbach
Mit dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 35 vom 10. Februar 2020 wurde ein Verpflichtungskredit für die Zustandsaufnahme in der Höhe von CHF 9'496.00 und dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 225 vom 13. Juli 2020 ein Verpflichtungskredit von CHF 98'432.20, für die Umsetzung der Naturgefahrenkarte beschlossen (Vorprojekt Phasen 1-3 + Massnahmen Phasen 4-6). Da es sich dabei um gebundene Ausgaben handelt (Auftrag von übergeordneter Stelle), hat der Gemeinderat die Kredite in der Höhe von total CHF 107'928.20 inkl. MWST gesprochen. Das Projekt Hochwasserschutz Singelenbach wird mit Gesamtausgaben von CHF 125'300.60 vorübergehend abgeschlossen. Bei der Wiederaufnahme des Projektes wird ein neuer Kre-
dit eingeholt bzw. gesprochen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.