Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Sandhöli und Weidgang
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2025-0354 vom 27. November 2025 die mit Beschlüssen des Gemeinderates Niederweningen vom 17. November 2025 festgesetzten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Sandhöli und Weidgang und die entsprechenden Reglemente genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die Akten können vom 14. Januar 2026 bis 13. Februar 2026 auf der Gemeinde Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, eingesehen werden.
Unterlagen
- AWEL-Genehmigung
- Schutzzoneplan Quellfassung Sandhöli
- Schutzzonereglement Quellfassung Sandhöli
- Schutzzoneplan Quellfassung Weidgang
- Schutzzonenreglement Quellfassung Weidgang
- Raumplanung; Schutzzone Quellfassung Sandhöli; Festsetzung
- Raumplanung; Schutzzone Quellfassung Weidgang; Festsetzung
- Hydrogeologischer Bericht zum Schutzzonereglement der Jäckli
- Stellungnahme der Jäckli Geologie AG vom 11.09.2017