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Neufestsetzung Plan kantonale und regionale Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 3. März 2026 verfügt:

Der Entwurf für die Festsetzung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und 13 Abs. 1 Waldgesetz (WaG) in der Gemeinde Niederweningen wird vom 13. März bis 12. Mai 2026 öffentlich aufgelegt. In der selben Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.

Die Auflage erfolgt über die gesamte Frist während der Bürozeiten bei der Gemeinde Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich. Zudem sind die neuen Waldgrenzen sowie die kantonalen und regionalen Nutzungszonen während der Auflagefrist im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) als projektierte Linien und Flächen einsehbar (siehe kantonaler GIS-Browser)

Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 12. Mai 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.

Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, andreas.weber@bd.zh.ch) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Stefan Pfister, 043 259 43 65, stefan.pfister@bd.zh.ch) Auskunft.

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