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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 17. März 2026

Die Gemeindeversammlung vom 17. März 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Kreditabrechnung über die Projektierung der Sanierung Oberer Hüsliweg mit Nettoinvestitionen von CHF 69'205.04 wurde genehmigt.
  2. Die Kreditabrechnung über die Bauausführung der Sanierung Oberer Hüsliweg mit Nettoinvestitionen von CHF 2'148'086.62 wurde genehmigt.
  3. Die Kreditabrechnung über den Kommunalen Richtplan Verkehr mit Nettoinvestitionen von CHF 97'799.60 wurde genehmigt.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Niederweningen, 18. März 2026

GEMEINDERAT NIEDERWENINGEN

open positions