Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst.
- Die Jahresrechnung 2025 der Politischen Gemeinde Niederweningen wurde genehmigt.
- Die Kreditabrechnung über die Projektierung der Sanierung Murzlenstrasse mit Nettoinvestitionen von CHF 106'127.70 wurde genehmigt.
- Die Kreditabrechnung über die Möblierung und neue Strassenraumgestaltung Endbahnhof Niederweningen mit Investitionen von CHF 1'936'686.74 wurde genehmigt.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekurs-verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Zudem wurden an der Versammlung folgende Anfrage gemäss § 17 Gemeindegesetz beantwortet:
- Tobias und Gina Schnurrenberger betreffend Plastik-Sammlung
Es wurde keine Diskussion darüber geführt.
Gegen die Beantwortung der Anfrage kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.