Revision kommunaler Verkehrsrichtplan; Bekanntmachung des Inkrafttretens
Angaben zur Richtplanung
Die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr wurde von der Gemeindeversammlung am 18. September 2025, ohne Tempo 30 auf der Wehntalerstrasse, festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 17. April 2026 genehmigt, wobei folgende Inhalte nicht genehmigt wurden:
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die geplante Fusswegverbindung im Gebiet Grindelen
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die geplante Fusswegverbindung zwischen der Schwimmbadstrasse und dem Höhweg
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die bestehenden Parkierungsanlagen ausserhalb Bauzone (Freibad und Schiessanlage)
Beschluss-/Verfügungsnummer: KS ARE 26-0102
Beschluss-/Verfügungsdatum: 17. April 2026
Angaben zur Auflage
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts Zürich vom 25. Juni 2026 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr tritt am Tag nach Erscheinen dieser Publikation in Kraft.