Aufhebung einer Teilfläche der öffentlichen Strasse (Entwidmung) Boletstrasse, Kat.-Nr. 1308, Teilfläche von 131 m2
Der Gemeinderat Niederweningen hat mit Beschluss vom 7. September 2026 gestützt auf § 38 des Strassengesetzes (StrG) beschlossen, eine Teilfläche von rund 131 m2 der Boletstrasse, Kat.-Nr. 1308, als öffentliche Strasse aufzuheben (Entwidmung).
Der Beschluss liegt vom 11. September 2026 bis und mit 12. Oktober 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederweningen zur Einsicht auf.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.