Alimentenbevorschussung
Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, bevorschusst die Gemeinde allenfalls den Unterhaltsbetrag. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal CHF 1'008.00 pro Monat und Kind bevorschusst werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn Sie als Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Bevorschusst wird nur, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegt.
Alimentenbevorschussung können Sie direkt beim Amt für Jugend- und Berufsberatung beantragen.