Finanz- und Aufgabenplan
Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Der Gemeinderat ist für die Genehmigung zuständig.
Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Der Gemeinderat ist für die Genehmigung zuständig.