Todesfall
Vorgehen bei einem Todesfall
- Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie zuerst einen Arzt oder den Notfalldienst, damit der Tod offiziell festgestellt und bescheinigt werden kann. Bei Personen die im Spital, Alterszentrum o.ä. versterben, erfolgt die Meldung durch das Personal.
- Nehmen Sie in jedem Fall mit der Abteilung Bevölkerungsdiense unter 044 857 12 20 Kontakt auf, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
- Bei einem Todesfall zu Hause ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Gerber in Lindau unter der Telefonnummer 052 355 00 11, damit die Überführung organisiert werden kann.
Bestattungespräch
Beim Gespräch werden folgende Themen besprochen:
- Aufbahrung
- Einsargung und Leichentransport
- Beisetzung oder Urne an Angehörige
- Grabtyp und Grabmalbeschriftung
- Beerdigung/Trauerfeier
- Bekanntmachung via Bestattungsanzeige/Mitteilungsblatt
- Verrechnung Bestattungskosten
- Weitere Informationen in der Broschüre Todesfall
Folgende Personen sind zur Meldung eines Todesfalles verpflichtet:
- Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
- Kinder oder deren Ehegatten
- die der verstorbenen Person nächstverwandte, ortsansässige Person
- die Person, die beim Tode zugegen war
- die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals
- andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Todesfall melden