Friedhof
Der Friedhof Niederweningen befindet sich direkt neben der reformierten Kirche zwischen der Breitstrasse und Oberdorfstrasse und dient zur Beisetzung verstorbener Einwohnenden der politischen Gemeinden Niederweningen und Schleinikon. Bestattungen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes nicht in diesen Gemeinden wohnhaft waren, sind in der Regel nur im Gemeinschaftsgrab oder in bereits bestehenden Gräbern möglich. Es bestehen folgende Grabarten:
- Erd-Reihengrab
- Urnen-Reihengrab
- Familiengrab
- Urnennische
- Gemeinschaftsgrab
Grabmäler
Das Grabmal ist ein Gedächtniszeichen, welches die Erinnerung an die Verstorbenen wachhält. Für das Aufstellen von Grabmälern ist vor Ausführungsbeginn eine Bewilligung bei der Abteilung Bevölkerungsdienste einzuholen.
Informationen zu den Grabmälern:
- Vorübergehende Kennzeichnung mit Grabkreuz
- Errichtung und Platzierung Grabmal erst nach Bewilligung
- frühstens neun Monate nach Erdbestattung / drei Monate nach Urnenbeisetzung
- Vorschriften zu Gestaltung, Werkstoffen, Massen und Beschriftung in Friedhof- und Bestattungsverordnung
- einheitliche Beschriftung Gemeinschaftsgrab durch Gemeinde
Grabräumung
Die Grabruhe beträgt 20 Jahre nach der ersten Beisetzung. Nach Ablauf der Grabruhe besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Umbettung.
- Reihenweise Räumung der Gräber
- Bekanntgabe Aufhebung im amtlichen Publikationsorgan
- Benachrichtigung Angehörige (sofern Adresse bekannt)
- Gelegenheit für Angehörige zur Abholung Grabsteine und Grabschmuck
- Gemeinde sorgt für fachgerechte Entsorgung, wenn nicht abgeholt