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Gesuch um vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund

Um den öffentlichen kommunalen Grund in Anspruch zu nehmen, ist das Gesuch um vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund der Abteilung Bau einzureichen.

Beispielsweise bei:

  • Benützung öffentlichen Grund (Strassen, Trottoir, öffentliche Plätze etc.)
  • Stellen einer Mulde 
  • Bauinstallationsplätze

Dokumente

Gesuch - Inanspruchnahme von öffentlichem Grund [pdf, 210 KB]

Preis: gratis