Gesuch um vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund
Um den öffentlichen kommunalen Grund in Anspruch zu nehmen, ist das Gesuch um vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund der Abteilung Bau einzureichen.
Beispielsweise bei:
- Benützung öffentlichen Grund (Strassen, Trottoir, öffentliche Plätze etc.)
- Stellen einer Mulde
- Bauinstallationsplätze
Dokumente
Gesuch - Inanspruchnahme von öffentlichem Grund
Preis: gratis